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Überhöhte Honorarvereinbarung eines Rechtsanwaltes- Urteil gefunden

Montag, 26. Juli 2010 13:38

Einen schönen guten Tag an alle, hier ist Stephan vom internethelfer,
ich bin gerade bei meiner Recherche zu einem -allerding anderem-Thema auf folgendes Gerichtsurteil gestossen, vom Amtsgericht München, welches erst vor kurzem beschlossen worden ist. Nun hoppla, dachte ich mir, dass wäre doch was, was die Besucher hier beim internethelfer auch interessieren könnten. Denn, und das wissen wir doch alle, kann man gerade in Zeiten des Internets ruckzuck in irgendwas reingeraten, wo man mal schnell einen Rechtsanwalt auch benötigt.

Aber und das ist es ja, auch hier kann und sollte man aufpassen, wie das folgende Beispiel zeigt……,

Überhöhte Honorarvereinbarung eines Rechtsanwaltes- Urteil gefunden

Eine unangemessen hohe Vergütungsvereinbarung kann vom Gericht auf den angemessenen

Betrag herabgesetzt werden, wenn der Rechtsanwalt nicht darlegen kann,

dass ganz ungewöhnliche Umstände die Vergütung gerechtfertigt erscheinen lassen.

Wird eine Vergütung vereinbart, die mehr als das Fünffache der gesetzlichen

Höchstgebühren beinhaltet, spricht eine Vermutung für die Unangemessenheit.

 

Auszug aus dem Urteil – das vollständige Urteil und wie es ausgegangen ist kann hier angesehen werden. >>>Hier einfach weiterlesen<<< 

Thema: internethelfer, internetnachrichten, interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

Interessantes Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof…..

Freitag, 16. Juli 2010 15:34

Interessantes Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof…..

hallo habe gerade ein interessantes gerichtsurteil entdeckt, welches der Bundesgerichtshof am 29.April 2010 erlassen hat. Eine Künstlerin streitet sich mit einer suchmaschine……, Pressemeldung:

"Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google "

>>>>>VOLLSTÄNDIGES URTEIL<<<<<

Ausschnitt der Pressemeldung:
Die Klägerin hat die Darstellung ihrer Kunstwerke als Vorschaubilder in der Suchmaschine der Beklagten als Urheberrechtsverletzung beanstandet und zuletzt beantragt, es der Beklagten unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu untersagen,
Abbildungen von Kunstwerken der Klägerin zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder über das Internet zugänglich zu machen und/oder zu bearbeiten oder umzugestalten, wie es in Form sogenannter thumbnails im Rahmen der Bildersuchmaschine der Beklagten geschehen ist.

Die Beklagte ist der Klage entgegengetreten. Sie sei schon nicht Werknutzerin. Eine Urheberrechtsverletzung scheide ferner deshalb aus, weil die gesetzlichen Schrankenregelungen eingriffen. Jedenfalls liege eine konkludente Einwilligung der Klägerin vor, weil sie ihre Bilder frei zugänglich ins Internet eingestellt habe.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG Jena GRUR-RR 2008, 223). ……

Das vollständige Urteil kann hier gleich gelesen werden. Quelle: Bundesgerichtshof – Pressestelle

>>>>>VOLLSTÄNDIGES URTEIL<<<<

WICHTIGER  HINWEIS: Nun dazu sollte aber auch gesagt werden und das meinen wir vom internethelfer wirklich ernst, nehmen Sie zur Gestaltung Ihrer Webseite oder LandingPage doch am einfachsten eignen Bilder, bzw. Bildmaterial. Oder erwerben Sie einfach eine Fotolizenz. Das ist allemal immer billiger, als wenn man plötzlich eine Abmahnung bekommt, welche dann mit einer saftigen Strafe verbunden ist. Wir kennen schon viele Leute, die wegen dieser "Sorglosigkeit" eine irre Geldstrafe bekommen haben, manche sogar schon so hoch, dass es fast zur insolvenz gekommen wäre. Also nehmen Sie aus Bequemlichkeit nicht einfach Bilder die Ihnen gefallen aus dem Netz. Entweder Eigene oder welche Kaufen!!!

Tschüss bis bald und ein schönes Wochenende wünscht das gesamte Team vom internethelfer

 

 

Thema: New`s, internethelfer, interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

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