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Abmahnung per e-mail! „Ermittlungsverfahren gegen Sie“

Mittwoch, 27. Oktober 2010 10:29

Abmahnung per e-mail! „Ermittlungsverfahren gegen Sie“

Haben Sie diese e-mail mit folgendem Betreff:  „Ermittlungsverfahren gegen Sie“. auch erhalten? Gespickt mit Tippfehlern bei genauem Hinsehen! Dann aufgepasst, diese Abmahnung per e-mail ist gefälscht. Das hinterhältigste daran ist, dass es den Rechtsanwalt F. Giese wirklich gibt. Er allerdings mit dieser Fälschung nachweislich nichts zu tun hat und er auch nicht den Mandanten Fa. Videorama GmbH vertritt.

Was sagt uns das? Nun auch Anwälte werden unwissentlich mit in diesen kriminellen Sog hineingezogen. Also wie gesagt, wenn Sie diesen nachfolgenden Text erhalten haben von einem Unternehmen

Hier nun der Text der Abmahnung, die Per E-Mail verschickt wird. Wenn Sie diese erhalten, dann einfach
„WEG  DAMIT“

Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.

  • Aktenzeichen: 230 Js 413/10 Sta Stuttgart
  • Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155
  • Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13
  • Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt. Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu loesen. Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 22.10.2010 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse

alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen Link: http://www.paysafecard.com/de

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll, Rechtsanwalt Florian Giese

 

Quelle:eRecht24

 

 

Thema: New`s, internethelfer, internetnachrichten | Kommentare (0) | Autor: admin

Muster Widerrufsschreiben für Abofallen im Internet

Donnerstag, 26. August 2010 10:39

Muster Widerrufsschreiben für Abofallen im Internet

Hallo, heute möchten wir Euch einen Musterbrief hier auf der Plattform zeigen, welchen Ihr verwenden könnt, sollte man in so eine fiese Abofalle geraten sein.  Freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurde dieser Brief von:

Eplinius Rechtsanwälte
Anschrift: Verkehrshof 7 – 14478 Potsdam
Telefon: +49 331 8171400 – Telefax: +49 331 8171401
Internet: www.eplinus.de – E-Mail: kanzlei@eplinius.de

Bei Interesse steht Ihnen die Anwaltskanzlei Eplinius auch hier gerne zur Verfügung, da in der Vergangenheit hier schon häufig erfolgreich gegen die Betreiber von dubiosen Webseiten und Abofallen vorgegangen wurde.

 

so, nun folgt der genaue Testlaut:

Abofallen bekämpfen: Mustertext für ein Widerrufsschreiben

Ihre Rechnung:

Ihr Aktenzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX, in welchem Sie einen Betrag von XXX,XX Euro für ein angebliches Abonnement von mir fordern.

Ich bin jedoch keinen gültigen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen eingegangen. Sollte ich mich auf Ihrer Seite angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Erst durch Ihr Schreiben wurde ich darüber informiert. Aufgrund der unzureichenden Angaben hinsichtlich der Kosten auf Ihrer Seite fehlt es daher an einem wirksamen Vertragsschluss. Daher werde ich auch Ihre Forderung nicht bezahlen. Sollten Sie dennoch meinen, dass es einen gültigen Vertrag gibt, erbringen Sie bitte den Beweis darüber, welches Angebot Sie mir in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann ich dieses Angebot über eine kostenpflichtige Leistung angenommen habe. Insbesondere unter Berücksichtigung der Bedingungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

Hilfsweise widerrufe und kündige ich fristlos den Ihrer Meinung nach wirksamen Vertrag; dieser wird ebenfalls hilfsweise wegen arglistiger Täuschung angefochten. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Schließlich mache ich hilfsweise auch von dem Widerrufsrecht nach dem BGB Gebrauch. Da eine gültige Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt wurde, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist. Von Mahnungen bitte ich Abstand zu nehmen, da ich ansonsten anwaltliche Schritte gegen Sie einleiten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Thema: internethelfer, internetnachrichten, interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

Muster Widerrufsschreiben für Abofallen im Internet für Eltern von Minderjährigen

Montag, 23. August 2010 9:14

Muster Widerrufsschreiben für Abofallen im Internet für Eltern von Minderjährigen

Hallo, heute möchten wir Euch einen Musterbrief hier auf der Plattform zeigen, welchen Ihr verwenden könnt, sollte der minderjährige Jüngste, Sohn oder Tochter in so eine fiese Abofalle geraten sein.  Freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurde dieser Brief von:

Eplinius Rechtsanwälte
Anschrift: Verkehrshof 7 – 14478 Potsdam
Telefon: +49 331 8171400 – Telefax: +49 331 8171401
Internet: www.eplinus.de – E-Mail: kanzlei@eplinius.de

Bei Interesse steht Ihnen die Anwaltskanzlei Eplinius auch hier gerne zur Verfügung, da in der Vergangenheit hier schon häufig erfolgreich gegen die Betreiber von dubiosen Webseiten und Abofallen vorgegangen wurde.

 

 

so, nun folgt der genaue Testlaut:

 

 

Mustertext Widerrufsschreiben für Eltern von minderjährigen Opfern

Ihre Rechnung:

Ihr Aktenzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX, in welchem Sie einen Betrag von XXX,XX Euro für ein angebliches Abonnement fordern.

Der angeblich bestehende Vertrag wurde jedoch von meinem minderjährigen Sohn/ meiner minderjährigen Tochter eingegangen. Eine Einwilligung meinerseits hinsichtlich des angeblichen Vertrages erfolgte aber nicht; dieser wird auch nicht nachträglich von mir genehmigt. Bereits aus diesem Grund wird der geforderte Betrag nicht gezahlt!

Unabhängig davon fehlt es auch aufgrund der unzureichenden Angaben hinsichtlich der Kosten auf Ihrer Seite an einem wirksamen Vertragsschluss. Sollten Sie dennoch meinen, dass es einen gültigen Vertrag gibt, erbringen Sie bitte den Beweis darüber, welches Angebot Sie in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann dieses Angebot über eine kostenpflichtige Leistung angenommen habe. Insbesondere unter Berücksichtigung der Bedingungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

Hilfsweise widerrufe und kündige ich fristlos den Ihrer Meinung nach wirksamen Vertrag; dieser wird ebenfalls hilfsweise wegen arglistiger Täuschung angefochten. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Schließlich mache ich hilfsweise auch von dem Widerrufsrecht nach dem BGB Gebrauch. Da eine gültige Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt wurde, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist. Von Mahnungen bitte ich Abstand zu nehmen, da ich ansonsten anwaltliche Schritte gegen Sie einleiten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Thema: internethelfer, internetnachrichten | Kommentare (0) | Autor: admin

Überhöhte Honorarvereinbarung eines Rechtsanwaltes- Urteil gefunden

Montag, 26. Juli 2010 13:38

Einen schönen guten Tag an alle, hier ist Stephan vom internethelfer,
ich bin gerade bei meiner Recherche zu einem -allerding anderem-Thema auf folgendes Gerichtsurteil gestossen, vom Amtsgericht München, welches erst vor kurzem beschlossen worden ist. Nun hoppla, dachte ich mir, dass wäre doch was, was die Besucher hier beim internethelfer auch interessieren könnten. Denn, und das wissen wir doch alle, kann man gerade in Zeiten des Internets ruckzuck in irgendwas reingeraten, wo man mal schnell einen Rechtsanwalt auch benötigt.

Aber und das ist es ja, auch hier kann und sollte man aufpassen, wie das folgende Beispiel zeigt……,

Überhöhte Honorarvereinbarung eines Rechtsanwaltes- Urteil gefunden

Eine unangemessen hohe Vergütungsvereinbarung kann vom Gericht auf den angemessenen

Betrag herabgesetzt werden, wenn der Rechtsanwalt nicht darlegen kann,

dass ganz ungewöhnliche Umstände die Vergütung gerechtfertigt erscheinen lassen.

Wird eine Vergütung vereinbart, die mehr als das Fünffache der gesetzlichen

Höchstgebühren beinhaltet, spricht eine Vermutung für die Unangemessenheit.

 

Auszug aus dem Urteil – das vollständige Urteil und wie es ausgegangen ist kann hier angesehen werden. >>>Hier einfach weiterlesen<<< 

Thema: internethelfer, internetnachrichten, interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

Zum Internethelfer
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