Tag-Archiv für » interneturteil «

Überhöhte Honorarvereinbarung eines Rechtsanwaltes- Urteil gefunden

Montag, 26. Juli 2010 13:38

Einen schönen guten Tag an alle, hier ist Stephan vom internethelfer,
ich bin gerade bei meiner Recherche zu einem -allerding anderem-Thema auf folgendes Gerichtsurteil gestossen, vom Amtsgericht München, welches erst vor kurzem beschlossen worden ist. Nun hoppla, dachte ich mir, dass wäre doch was, was die Besucher hier beim internethelfer auch interessieren könnten. Denn, und das wissen wir doch alle, kann man gerade in Zeiten des Internets ruckzuck in irgendwas reingeraten, wo man mal schnell einen Rechtsanwalt auch benötigt.

Aber und das ist es ja, auch hier kann und sollte man aufpassen, wie das folgende Beispiel zeigt……,

Überhöhte Honorarvereinbarung eines Rechtsanwaltes- Urteil gefunden

Eine unangemessen hohe Vergütungsvereinbarung kann vom Gericht auf den angemessenen

Betrag herabgesetzt werden, wenn der Rechtsanwalt nicht darlegen kann,

dass ganz ungewöhnliche Umstände die Vergütung gerechtfertigt erscheinen lassen.

Wird eine Vergütung vereinbart, die mehr als das Fünffache der gesetzlichen

Höchstgebühren beinhaltet, spricht eine Vermutung für die Unangemessenheit.

 

Auszug aus dem Urteil – das vollständige Urteil und wie es ausgegangen ist kann hier angesehen werden. >>>Hier einfach weiterlesen<<< 

Post to Twitter Twitter es weiter Post to Facebook Facebook

Thema: internethelfer, internetnachrichten, interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

Interessantes Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof…..

Freitag, 16. Juli 2010 15:34

Interessantes Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof…..

hallo habe gerade ein interessantes gerichtsurteil entdeckt, welches der Bundesgerichtshof am 29.April 2010 erlassen hat. Eine Künstlerin streitet sich mit einer suchmaschine……, Pressemeldung:

"Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google "

>>>>>VOLLSTÄNDIGES URTEIL<<<<<

Ausschnitt der Pressemeldung:
Die Klägerin hat die Darstellung ihrer Kunstwerke als Vorschaubilder in der Suchmaschine der Beklagten als Urheberrechtsverletzung beanstandet und zuletzt beantragt, es der Beklagten unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu untersagen,
Abbildungen von Kunstwerken der Klägerin zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder über das Internet zugänglich zu machen und/oder zu bearbeiten oder umzugestalten, wie es in Form sogenannter thumbnails im Rahmen der Bildersuchmaschine der Beklagten geschehen ist.

Die Beklagte ist der Klage entgegengetreten. Sie sei schon nicht Werknutzerin. Eine Urheberrechtsverletzung scheide ferner deshalb aus, weil die gesetzlichen Schrankenregelungen eingriffen. Jedenfalls liege eine konkludente Einwilligung der Klägerin vor, weil sie ihre Bilder frei zugänglich ins Internet eingestellt habe.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG Jena GRUR-RR 2008, 223). ……

Das vollständige Urteil kann hier gleich gelesen werden. Quelle: Bundesgerichtshof – Pressestelle

>>>>>VOLLSTÄNDIGES URTEIL<<<<

WICHTIGER  HINWEIS: Nun dazu sollte aber auch gesagt werden und das meinen wir vom internethelfer wirklich ernst, nehmen Sie zur Gestaltung Ihrer Webseite oder LandingPage doch am einfachsten eignen Bilder, bzw. Bildmaterial. Oder erwerben Sie einfach eine Fotolizenz. Das ist allemal immer billiger, als wenn man plötzlich eine Abmahnung bekommt, welche dann mit einer saftigen Strafe verbunden ist. Wir kennen schon viele Leute, die wegen dieser "Sorglosigkeit" eine irre Geldstrafe bekommen haben, manche sogar schon so hoch, dass es fast zur insolvenz gekommen wäre. Also nehmen Sie aus Bequemlichkeit nicht einfach Bilder die Ihnen gefallen aus dem Netz. Entweder Eigene oder welche Kaufen!!!

Tschüss bis bald und ein schönes Wochenende wünscht das gesamte Team vom internethelfer

 

 

Post to Twitter Twitter es weiter Post to Facebook Facebook

Thema: New`s, internethelfer, interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

Neues BGH – Urteil:Zur Zulässigkeit eines Haftungsausschluss

Mittwoch, 14. April 2010 15:34

Neues BGH – Urteil:
Zur Zulässigkeit eines Haftungsausschluss
für Mängel bei eBay

 

Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs
 

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG handelt, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet.

Der Beklagte ist als gewerblicher Verkäufer bei eBay registriert. Er bot im November 2005 auf dieser Internetplattform ein gebrauchtes Telefon zum Kauf an. In dem Angebot war ein Gewährleistungsausschluss vorgesehen. Die Klägerin erwarb das Telefon unter ihrer allgemeinen, nicht ausschließlich für Gewerbetreibende vorgesehenen Benutzerkennung.

Die Klägerin hat den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen, Telefonartikel an Verbraucher unter Ausschluss der Gewährleistung zu verkaufen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht die Beklagte antragsgemäß verurteilt.

Der Bundesgerichtshof ist - ebenso wie das Berufungsgericht - davon ausgegangen, dass das Angebot des Beklagten sich auch an Verbraucher und nicht nur an Gewerbetreibende richtete. Der Beklagte hatte zwar darauf hingewiesen, nur an Gewerbetreibende zu verkaufen. Er hatte den Hinweis aber nicht unzweideutig erteilt und keine Vorkehrungen getroffen, dass nur Gewerbetreibende Angebote abgaben. Gegenüber Verbrauchern konnte der Beklagte einen Gewährleistungsausschluss nach §§ 474, 475 BGB nicht wirksam vereinbaren. Der gleichwohl in seinem Angebot bei eBay vorgesehene Gewährleistungsausschluss stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, weil der Beklagte dadurch einer gesetzlichen Vorschrift im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG zuwidergehandelt hat. Damit hat der Bundesgerichtshof auch die Streitfrage entschieden, ob neben Verbänden auch Mitbewerber gegen die Verwendung unzulässiger Vertragsklauseln vorgehen können.

Obwohl der Verstoß an sich das begehrte Verbot aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gerechtfertigt hätte, hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, weil das Berufungsgericht dem Beklagten durch einen Verfahrensfehler die Möglichkeit zu weiterem Vortrag genommen hat.

Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 34/08

OLG Düsseldorf Urteil vom 15. Januar 2008 - 20 U 108/07

LG Wuppertal Urteil vom 1. Juni 2007 - 1 O 379/06

Karlsruhe, den 31. März 2010

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Post to Twitter Twitter es weiter Post to Facebook Facebook

Thema: interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

Interneturteil-Fristlose Kuendigung wegen Surfen am Arbeitsplatz

Freitag, 11. Dezember 2009 18:03

Internethelfer hat ein Interneturteil gelesen:  Ein Fall irgendwo in Deutschland:
Interneturteil-Fristlose Kündigung wegen Surfen am Arbeitsplatz
Obwohl ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern privates Surfen an ihrem Arbeitsplatz mündlich und schriftlich untersagt hatte, hielten sie sich nicht an diese Klausel des Arbeitsvertrag. Wie es so manchmal ist, durchsuchten die  Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit nach erotischem Material, sammelten es und veröffentlichten es von ihrem Arbeitsplatz aus auf einer eigener Homepage. Das Unternehmen kündigte die Mitarbeiter fristlos, es kam zu einer Klage. Ob jetzt zu recht oder unrecht, nun das ist eine persönliche Einstellung, aber wie gesagt kam es zu einer Klage.

Und: Das Arbeitsgericht Hannover gab dem Arbeitgeber Recht und begründete diese Entscheidung folgendermaßen. Die Mitarbeiter haben bewusst gegen die Nutzungsregelung des Arbeitgebers verstoßen. Der Umfangs der pflichtwidrigen Vorgehensweise erlaube eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Das maßvolle Surfen am Arbeitsplatz ist grundsätzlich erlaubt, wenn nichts gegenteiliges in dem Arbeitsvertrag geregelt wurde. Ist diese Klausel dort nicht vorhanden, kann sich der Arbeitnehmer unter Umständen auf eine stillschweigende Duldung berufen.

Fazit: Vorsicht beim Surfen am Arbeitsplatz und schon gar Hände weg von erotischen Seiten.

Post to Twitter Twitter es weiter Post to Facebook Facebook

Thema: interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

Ebay muss kundenfreundlicher w…

Mittwoch, 9. Dezember 2009 14:46

Ebay muss kundenfreundlicher werden, laut neuem BGH-Urteil- richter geben Verbraucherzentralen recht….

Post to Twitter Twitter es weiter Post to Facebook Facebook

Thema: Ebay, interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

Twitter links powered by Tweet This v1.6.1, a WordPress plugin for Twitter.