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So bekommen Sie mehr Kunden zu Käufer – kostenloser e-mailkurs gefunden

Freitag, 30. Juli 2010 10:23

So bekommen Sie mehr Kunden zu Käufer – gute software gefunden. Kostenloser e-mail Kurs!
Machen Sie Ihrer Homepage Beine…..

Guten Tag – hier ist Irene vom Internethelfer!

Ja, dass ist natürlich der sehnlichste Wunsch jedes Internetmarketer, oder auch besser gesagt den Unternehmen, welche Ihre Produkte und Waren über das Netz verkaufen wollen. Naja und sind wir mal ehrlich, im Zuge des Internets ist das wohl auch richtig, denn -wenn man den Statistiken glauben mag- steigen die Käufe im Internet und das ist ganz egal von welchem Produkt man spricht, doch kontinuierlich Jahr für Jahr. Siehe Amazon, dieses Unternehmen kann man sich schon garnicht mehr wegdenken, aber haben wir, so als einfacher Unternehmer überhaupt die Chance so aktiv Kunden zu motivieren?

Wussten Sie das 95 % aller Webseitenbetreiber keine oder Einnahmen unter 50 Euro pro Monat haben? 

Dies war vor kurzem ein ganz wichtiges Thema hier beim Internethelfer und als Ergebnis sind wir auf eine gute Software gestoßen mit dem Namen: Landigpagebooster! von Dirk henningsen. Er gehört schon zu den Großen im Netz der Internetmarketer und war einer der ersten, welche sich ausgiebig mit dem Thema Twitter auseinandergesetzt hat. Er erzählt wirklich praxisnah und verständlich. Das finden wir wirklich gut und so ist es auch mit seinem E-Mail Kurs zum Landingpagebooster, welche man sich auch erstmal kostenlos anhören kann. Das macht ihn halt sympatisch, dass er einem nicht gleich was verkaufen will.

Also für Jeden, der mehr Bewegung in seine Verkäufe bringen will, der kann sich ja erstmal zum kostenlosen InfoKurs über das Programm anmelden – ohne jegliche Verpflichtung- . Wir haben es getestet und das ist wirklich so.

 

Video "Gratis-E-Mail-Kurs-Landingpagebooster

Das folgende Video gibt einen Überblick über den Inhalt des kostenlosen E-Mail-Kurses vom Landingpagebooster.
Viel Spass beim Ansehen und schönes Wochenende – wünscht Eure Irene vom Internethelfer 

 

 

 

 

 Wer also den kostenlosen E-Mailkurs haben will kann sich ganz einfach

HIER anmelden - ODER auf das Bild klicken-

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Thema: New`s, Software, internethelfer, internetnachrichten, internetvideos | Kommentare (0) | Autor: admin

Überhöhte Honorarvereinbarung eines Rechtsanwaltes- Urteil gefunden

Montag, 26. Juli 2010 13:38

Einen schönen guten Tag an alle, hier ist Stephan vom internethelfer,
ich bin gerade bei meiner Recherche zu einem -allerding anderem-Thema auf folgendes Gerichtsurteil gestossen, vom Amtsgericht München, welches erst vor kurzem beschlossen worden ist. Nun hoppla, dachte ich mir, dass wäre doch was, was die Besucher hier beim internethelfer auch interessieren könnten. Denn, und das wissen wir doch alle, kann man gerade in Zeiten des Internets ruckzuck in irgendwas reingeraten, wo man mal schnell einen Rechtsanwalt auch benötigt.

Aber und das ist es ja, auch hier kann und sollte man aufpassen, wie das folgende Beispiel zeigt……,

Überhöhte Honorarvereinbarung eines Rechtsanwaltes- Urteil gefunden

Eine unangemessen hohe Vergütungsvereinbarung kann vom Gericht auf den angemessenen

Betrag herabgesetzt werden, wenn der Rechtsanwalt nicht darlegen kann,

dass ganz ungewöhnliche Umstände die Vergütung gerechtfertigt erscheinen lassen.

Wird eine Vergütung vereinbart, die mehr als das Fünffache der gesetzlichen

Höchstgebühren beinhaltet, spricht eine Vermutung für die Unangemessenheit.

 

Auszug aus dem Urteil – das vollständige Urteil und wie es ausgegangen ist kann hier angesehen werden. >>>Hier einfach weiterlesen<<< 

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Thema: internethelfer, internetnachrichten, interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

Interessantes Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof…..

Freitag, 16. Juli 2010 15:34

Interessantes Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof…..

hallo habe gerade ein interessantes gerichtsurteil entdeckt, welches der Bundesgerichtshof am 29.April 2010 erlassen hat. Eine Künstlerin streitet sich mit einer suchmaschine……, Pressemeldung:

"Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google "

>>>>>VOLLSTÄNDIGES URTEIL<<<<<

Ausschnitt der Pressemeldung:
Die Klägerin hat die Darstellung ihrer Kunstwerke als Vorschaubilder in der Suchmaschine der Beklagten als Urheberrechtsverletzung beanstandet und zuletzt beantragt, es der Beklagten unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu untersagen,
Abbildungen von Kunstwerken der Klägerin zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder über das Internet zugänglich zu machen und/oder zu bearbeiten oder umzugestalten, wie es in Form sogenannter thumbnails im Rahmen der Bildersuchmaschine der Beklagten geschehen ist.

Die Beklagte ist der Klage entgegengetreten. Sie sei schon nicht Werknutzerin. Eine Urheberrechtsverletzung scheide ferner deshalb aus, weil die gesetzlichen Schrankenregelungen eingriffen. Jedenfalls liege eine konkludente Einwilligung der Klägerin vor, weil sie ihre Bilder frei zugänglich ins Internet eingestellt habe.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG Jena GRUR-RR 2008, 223). ……

Das vollständige Urteil kann hier gleich gelesen werden. Quelle: Bundesgerichtshof – Pressestelle

>>>>>VOLLSTÄNDIGES URTEIL<<<<

WICHTIGER  HINWEIS: Nun dazu sollte aber auch gesagt werden und das meinen wir vom internethelfer wirklich ernst, nehmen Sie zur Gestaltung Ihrer Webseite oder LandingPage doch am einfachsten eignen Bilder, bzw. Bildmaterial. Oder erwerben Sie einfach eine Fotolizenz. Das ist allemal immer billiger, als wenn man plötzlich eine Abmahnung bekommt, welche dann mit einer saftigen Strafe verbunden ist. Wir kennen schon viele Leute, die wegen dieser "Sorglosigkeit" eine irre Geldstrafe bekommen haben, manche sogar schon so hoch, dass es fast zur insolvenz gekommen wäre. Also nehmen Sie aus Bequemlichkeit nicht einfach Bilder die Ihnen gefallen aus dem Netz. Entweder Eigene oder welche Kaufen!!!

Tschüss bis bald und ein schönes Wochenende wünscht das gesamte Team vom internethelfer

 

 

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Thema: New`s, internethelfer, interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

Toptip vom internethelfer! Gratis-Ebook – Wie Sie ein Ebook in Rekordzeit erstellen.

Mittwoch, 14. Juli 2010 15:59

Toptip vom internethelfer! Gratis-Ebook – Wie Sie ein Ebook in Rekordzeit erstellen.

Hallo Leute hier ist die Ute vom internethelfer und ich möchte euch heute auf ein wirklich interessantes Gratis Ebook hinweisen, mit dem Titel: "Wie Sie ein Ebook in  Rekordzeit erstellen. Ja es klappt wirklich, aber lesen sie erstmal weiter, die Möglichkeit sich ein gratis ebook zu erhaschen erhalten Sie gleich.

in seinem neuesten Ebook verspricht der Internetmarketer Siegmar Bührle, dass JEDER innerhalb weniger Tage ein eigenes Ebook schreiben und erfolgreich im Internet verkaufen kann.

Was ist dran an diesem gewagten Versprechen? Ich bin der Sache auf den Grund gegangen.

Fast jeder Internetmarketer behauptet: „Um im Internet wirklich langfristig erfolgreich zu werden und mehr Geld zu verdienen als die meisten anderen, brauchen Sie früher oder später ein eigenes Produkt“.

Hier klicken um mehr über das Geld verdienen im Internet zu erfahren! Dieser Aussage kann ich auf jeden Fall zustimmen.

Sicher, man kann auch mit Affiliate-Marketing Geld verdienen. Und das ist sicher ein lohnendes Geschäft. Aber ALLE erfolgreichen Internetmarketer verkaufen auch eigene Produkte.

Im Internet ist der Verkauf von selbst erstellten Informationsprodukten die lukrativste Art und Weise Geld zu verdienen. Und Ebooks gehören nach wie vor zu den beliebtesten und am einfachsten zu erstellenden Infoprodukten.

„Aber ICH kann doch kein Ebook schreiben!“ sagen Sie jetzt vielleicht.

„Woher wissen Sie das? Haben Sie es denn schon probiert?“ frage ich Sie.

Tatsache ist, die meisten Menschen glauben, ein eigenes Ebook zu schreiben, erfordert Talent zum Schreiben, Kreativität und eine außergewöhnliche Bildung. Das ist ein Irrglaube!

Ich bin überzeugt, fast jeder hat das Zeug dazu, ein Ebook zu schreiben, es im Internet zu verkaufen und damit Geld zu verdienen. Aber ich kann auch die Menschen verstehen, die diesem Irrglauben unterliegen.

Denn es erscheint auf den ersten Blick wie eine unlösbare Aufgabe. So viele Fragen tun sich da auf:

• Worüber soll ich schreiben? Ich weiß doch nichts Besonderes!
• Woher nehme ich all die Informationen, die ich brauche um ein ganzes Ebook damit zu füllen?
• Wie soll ich anfangen?
• Und vieles mehr!

All diese Fragen beantwortet der angesehene Internetmarketer Siegmar Bührle in seinem neuesten, kostenlosen Ebook

„Wie Sie ein Ebook  in Rekordzeit erstellen"


http://bit.ly/c8QDKi

Dort räumt er nicht nur alle Ihre Zweifel aus, die Sie im Bezug auf Ebook schreiben vielleicht haben, sondern zeigt auch eine wirkungsvolle und absolut einleuchtende Methode, wie Sie innerhalb weniger Tage ein eigenes Ebook schreiben können.

Ich habe das Ebook gelesen und bin absolut begeistert.  Denn die darin vorgestellte Methode ist anders als alles was ich selber bisher über Ebook schreiben gelesen habe – Nämlich wesentlich einfacher und logischer und leichter umzusetzen.

Für kurze Zeit bietet Siegmar jetzt dieses hervorragende Ebook kostenlos an. Ja, kostenlos, gratis, für nix!

Dieses Angebot sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Ich bin mir sicher, Sie werden eine Menge daraus lernen und Ihre Zweifel, ob Sie ein eigenes Ebook schreiben können, werden für immer verschwunden sein.

 Fordern Sie das Ebook am besten jetzt gleich kostenlos an, bevor Siegmar Bührle es sich anders überlegt.
Sie haben nichts zu verlieren.  http://bit.ly/c8QDKi
 

Also  Also viel Spass damit und bis bald wieder
wünscht Ute vom internethelfer

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Thema: Gratis, New`s, internethelfer, internetnachrichten, social-media | Kommentare (0) | Autor: admin

Filme im Netz gibt es jede Menge…..

Donnerstag, 25. Februar 2010 16:41

Im Internt gibt es eine irre Anzahl von Filmen,
doch ist das Ansehen auch immer erlaubt?

Also man muss schon wirklich aufpassen, dass man nicht in irgend so eine Abofalle fällt. Es ist wirklich Vorsicht geboten, aber wir vom Internethelfer zeigen Ihnen, wie Sie ganz einfach an einen Blockbuster kommen und das ganz legal und kostenlos.

Nun, wer also kein Geld ausgeben will, aber auch nicht illegal Filme sich im Netz ansehen will, kann eines der freien Video-Angebote nutzen, welche für Jeden zur Verfügung stehen. So bekommt man bei:

wirklich kostenlose Filme zum ansehen. O.K. die Filme sind jetzt nicht soooo aktuell, aber man stößt hin und wieder doch mal auf einen tollen Film wie "Good Will Hunting" oder wie ich kürzlich auf den Film: "Ein Sommernachtstraum".

War echt toll und legal!

So, nun viel spass beim schauen, dass nächste Wochenende kommt bestimmt.   

Ach ja und vorsicht bei illegal verbreiteten Kino – Filmen im Netz!

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Thema: internethelfer, internetnachrichten | Kommentare (0) | Autor: admin

Internethelferinfo!: Rundfunkgebührenpflicht für PCs mit Internetzugang…

Freitag, 22. Januar 2010 17:02

Internethelferinfo!: Rundfunkgebührenpflicht für PCs mit Internetzugang… 
 
Ob wir bald eine Lösung haben? Internethelfer zitiert eine: 

 Pressemitteilung Verwaltungsgericht Gießen vom 19.01.2010

internethelfer

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 Die Frage, ob ein PC mit Internetzugang bereits das “Vorhalten eines neuartigen Rundfunkempfangsgeräts” ist und damit eine Rundfunkgebührenpflicht auslöst, war bereits Gegenstand mehrerer Gerichtsentscheidungen, die wir Ihnen in unserem Infobrief 31/2009 in der gebotenen Kürze dargestellt hatten. Während die in erster Instanz für derartige Entscheidungen zuständigen Verwaltungsgerichte zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen kamen, sahen die in zweiter Instanz zuständigen Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe die Verbreitung von Hörfunk über das Internet im sog. “Lifestream” als Rundfunk an und den PC mit Internetzugang als Rundfunk-empfangsgerät. Es ließ sich aus der vorliegenden Rechtsprechung dann zumindest eine gewisse Tendenz dahingehend erkennen, dass PCs mit Internetzugang durchaus Rundfunkgebührenpflichtig sein können.

Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Urteil vom 18.01.2010 (Az.: 9 K 305/09 GL und 9 K 3977/09 GL) nunmehr Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks aufgehoben, mit denen dieser die Kläger zu Gebühren für die Be-reithaltung eines “neuartigen Rundfunkgerätes”, nämlich eines internetfähigen PCs herangezogen hatte.
Die Kläger in den vorgenannten Verfahren hatten den Bescheiden des Hessischen Rundfunks entgegengehalten, dass die Geräte gerade nicht zum Empfang von Rundfunk genutzt würden, sondern vielmehr zur Gestaltung der Internetpräsenz, für den E-Mail-Verkehr, und zur Verwaltung von Mitgliedern bzw. Mitarbeitern. Weiter sei ein Zugriff technisch nur auf ausgewählte, geschäftsbezogene Internetseiten möglich gewesen.
Nach Ansicht des VG Gießen unterfalle ein internetfähiger PC zwar grundsätzlich dem Begriff des “Rundfunkemp-fangsgerätes”, eine Gebührenpflicht bestehe jedoch nur dann, wenn der PC auch nachgewiesenermaßen für den Rundfunkempfang bereit gehalten werde. Anders als bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten, stellt die Rund-funkempfangsmöglichkeit bei den PCs nämlich nur eine untergeordnete Funktion dar, sodass nicht wie bei den her-kömmlichen Geräten allein vom Besitz auf das Bereithalten zum Empfang geschlossen werden könne. Aufgrund der nur untergeordneten Empfangsfunktion eines internetfähigen PCs müsse vielmehr in diesem Fall die Rundfunkan-stalt das tatsächliche Bereithalten zum Rundfunkempfang im Einzelnen nachweisen. Ein solcher Nachweis dürfte – so das Gericht – den Rundfunkanstalten aber schon aufgrund der Masse der Verfahren nur schwer in größerem Umfang gelingen.
Weiter wies das entscheidende Gericht aber darauf hin, dass die gegenständliche Entscheidung nur Fälle betreffe, in denen nicht bereits ein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät bereit gehalten werde und deshalb der internetfähi-ge PC als sogenanntes Zweitgerät gebührenfrei sei.
Die vorgenannten Verfahren sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zuge-lassen, sodass die Beteiligten binnen eines Monats bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einlegen können.

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Thema: internethelfer, internetnachrichten | Kommentare (0) | Autor: admin

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