Interneturteil-Fristlose Kuendigung wegen Surfen am Arbeitsplatz

Internethelfer hat ein Interneturteil gelesen:  Ein Fall irgendwo in Deutschland:
Interneturteil-Fristlose Kündigung wegen Surfen am Arbeitsplatz
Obwohl ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern privates Surfen an ihrem Arbeitsplatz mündlich und schriftlich untersagt hatte, hielten sie sich nicht an diese Klausel des Arbeitsvertrag. Wie es so manchmal ist, durchsuchten die  Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit nach erotischem Material, sammelten es und veröffentlichten es von ihrem Arbeitsplatz aus auf einer eigener Homepage. Das Unternehmen kündigte die Mitarbeiter fristlos, es kam zu einer Klage. Ob jetzt zu recht oder unrecht, nun das ist eine persönliche Einstellung, aber wie gesagt kam es zu einer Klage.

Und: Das Arbeitsgericht Hannover gab dem Arbeitgeber Recht und begründete diese Entscheidung folgendermaßen. Die Mitarbeiter haben bewusst gegen die Nutzungsregelung des Arbeitgebers verstoßen. Der Umfangs der pflichtwidrigen Vorgehensweise erlaube eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Das maßvolle Surfen am Arbeitsplatz ist grundsätzlich erlaubt, wenn nichts gegenteiliges in dem Arbeitsvertrag geregelt wurde. Ist diese Klausel dort nicht vorhanden, kann sich der Arbeitnehmer unter Umständen auf eine stillschweigende Duldung berufen.

Fazit: Vorsicht beim Surfen am Arbeitsplatz und schon gar Hände weg von erotischen Seiten.

Autor: admin
Datum: Freitag, 11. Dezember 2009 18:03
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: interneturteil

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben

Zum Internethelfer
>Die Geschenkscheune mit tollen Ideen

Twitter links powered by Tweet This v1.8.3, a WordPress plugin for Twitter.