Beitrags-Archiv für die Kategory 'interneturteil'

Muster Widerrufsschreiben für Abofallen im Internet

Donnerstag, 26. August 2010 10:39

Muster Widerrufsschreiben für Abofallen im Internet

Hallo, heute möchten wir Euch einen Musterbrief hier auf der Plattform zeigen, welchen Ihr verwenden könnt, sollte man in so eine fiese Abofalle geraten sein.  Freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurde dieser Brief von:

Eplinius Rechtsanwälte
Anschrift: Verkehrshof 7 – 14478 Potsdam
Telefon: +49 331 8171400 – Telefax: +49 331 8171401
Internet: www.eplinus.de – E-Mail: kanzlei@eplinius.de

Bei Interesse steht Ihnen die Anwaltskanzlei Eplinius auch hier gerne zur Verfügung, da in der Vergangenheit hier schon häufig erfolgreich gegen die Betreiber von dubiosen Webseiten und Abofallen vorgegangen wurde.

 

so, nun folgt der genaue Testlaut:

Abofallen bekämpfen: Mustertext für ein Widerrufsschreiben

Ihre Rechnung:

Ihr Aktenzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX, in welchem Sie einen Betrag von XXX,XX Euro für ein angebliches Abonnement von mir fordern.

Ich bin jedoch keinen gültigen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen eingegangen. Sollte ich mich auf Ihrer Seite angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Erst durch Ihr Schreiben wurde ich darüber informiert. Aufgrund der unzureichenden Angaben hinsichtlich der Kosten auf Ihrer Seite fehlt es daher an einem wirksamen Vertragsschluss. Daher werde ich auch Ihre Forderung nicht bezahlen. Sollten Sie dennoch meinen, dass es einen gültigen Vertrag gibt, erbringen Sie bitte den Beweis darüber, welches Angebot Sie mir in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann ich dieses Angebot über eine kostenpflichtige Leistung angenommen habe. Insbesondere unter Berücksichtigung der Bedingungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

Hilfsweise widerrufe und kündige ich fristlos den Ihrer Meinung nach wirksamen Vertrag; dieser wird ebenfalls hilfsweise wegen arglistiger Täuschung angefochten. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Schließlich mache ich hilfsweise auch von dem Widerrufsrecht nach dem BGB Gebrauch. Da eine gültige Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt wurde, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist. Von Mahnungen bitte ich Abstand zu nehmen, da ich ansonsten anwaltliche Schritte gegen Sie einleiten werde.

Mit freundlichen Grüßen

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Thema: internethelfer, internetnachrichten, interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

Aufgepasst-Bahnbrechende Gerichtsurteile für Firmen der Online-Abo-Fallen

Mittwoch, 18. August 2010 14:38

Aufgepasst-Bahnbrechende Gerichtsurteile für Firmen der Online-Abo-Fallen -

Hallo Leute heute kommen wir mit einem alten und doch stets neuen Thema: Immer und Immer wieder fallen Leute auf Abofallen im Netz herein und das ist nicht mal einer Unwissenheit manchmal zuzuschreiben, Nein denn gerade diese dubiosen Abzockfirmen sind ungemein clever und verstecken Ihre Aufklärung im Bla-Bla Text. Aber man kann sich dagegen wehren, wenn es passiert ist. (Und das kann schnell gehen-siehe Video). Also Aufgepasst beim nächsten "kostenlosen" Download ob wirklich alles kostenlos ist!.

So viel Spass beim Video sehen und Gerichtsurteil lesen. Das Team vom internethelfer! 

 

AMTSGERICHT GUMMERSBACH

Im Namen des Volkes

Urteil

Aktenzeichen: Az. 10 C 221/08

Verkündet am: 30.03.2009

Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe:

Die Klage ist unbegründet.

Die Klägerin hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung von 206,95 € aus § 611 BGB. Zwischen den Parteien ist kein entgeltlicher Dienstvertrag zustande gekommen. Es fehlte hier an der notwendigen Vergütungsvereinbarung. Die bei einer Registrierung auf einer Internet-Plattform zu zahlende Anmeldegebühr sowie der dann folgende Mitgliedsbeitrag muss ohne weiteres auf der Registrierungsseite erkennbar sein, ansonsten ist die entsprechende AGB-Klausel gemäß § 307 I BGB unwirksam. In ihren AGB wies die Klägerin zwar darauf hin, das Voraussetzung für die Anmeldung eine Registrierungsgebühr sowie die weitere Mitgliedschaft beitragspflichtig sei. Der weitere Hinweis, dass die Höhe der jeweiligen Gebühren einer anderen Internetseite zu entnehmen sei, benachteiligt jedoch den Verbraucher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und verstößt gegen das Transparenzgebot allgemeiner Geschäftsbedingungen. Es kann dem Verbraucher nicht zugemutet werden, versteckten Hinweisen auf eine Vergütungspflicht nachzugehen und erst nach Anklicken mehrerer Internetseiten das zu zahlende Entgelt, das immerhin einen Hauptbestandteil des Dienstvertrags darstellt, zu ermitteln. Die zu zahlende Vergütung muss vielmehr bereits bei Beginn des Registrierungsvorgangs klar und eindeutig erkennbar sein. Dies ist insbesondere dann zu fordern, wenn – wie hier – die Registrierung eine längerfristige vertragliche Bindung begründen soll.

War bereits kein Dienstvertrag zwischen den Parteien geschlossen worden, sind auch die geltend gemachten weiteren Kosten unbegründet.

Die prozessualen Nebenentscheidungen folgen aus §§ 91; 708 Nr. 11; 713 ZPO.

Streitwert: 206,- €

 

Via openjur.de.
Tags: Abofalle, AGB-Recht, Internetrecht
Weitere Fundstellen: MMR 2009, 490.
Link zu dieser Entscheidung: http://www.telemedicus.info/urteile/744-Az.-10-C-22108.html

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Thema: internethelfer, internetnachrichten, interneturteil, internetvideos | Kommentare (0) | Autor: admin

Überhöhte Honorarvereinbarung eines Rechtsanwaltes- Urteil gefunden

Montag, 26. Juli 2010 13:38

Einen schönen guten Tag an alle, hier ist Stephan vom internethelfer,
ich bin gerade bei meiner Recherche zu einem -allerding anderem-Thema auf folgendes Gerichtsurteil gestossen, vom Amtsgericht München, welches erst vor kurzem beschlossen worden ist. Nun hoppla, dachte ich mir, dass wäre doch was, was die Besucher hier beim internethelfer auch interessieren könnten. Denn, und das wissen wir doch alle, kann man gerade in Zeiten des Internets ruckzuck in irgendwas reingeraten, wo man mal schnell einen Rechtsanwalt auch benötigt.

Aber und das ist es ja, auch hier kann und sollte man aufpassen, wie das folgende Beispiel zeigt……,

Überhöhte Honorarvereinbarung eines Rechtsanwaltes- Urteil gefunden

Eine unangemessen hohe Vergütungsvereinbarung kann vom Gericht auf den angemessenen

Betrag herabgesetzt werden, wenn der Rechtsanwalt nicht darlegen kann,

dass ganz ungewöhnliche Umstände die Vergütung gerechtfertigt erscheinen lassen.

Wird eine Vergütung vereinbart, die mehr als das Fünffache der gesetzlichen

Höchstgebühren beinhaltet, spricht eine Vermutung für die Unangemessenheit.

 

Auszug aus dem Urteil – das vollständige Urteil und wie es ausgegangen ist kann hier angesehen werden. >>>Hier einfach weiterlesen<<< 

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Thema: internethelfer, internetnachrichten, interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

Interessantes Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof…..

Freitag, 16. Juli 2010 15:34

Interessantes Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof…..

hallo habe gerade ein interessantes gerichtsurteil entdeckt, welches der Bundesgerichtshof am 29.April 2010 erlassen hat. Eine Künstlerin streitet sich mit einer suchmaschine……, Pressemeldung:

"Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google "

>>>>>VOLLSTÄNDIGES URTEIL<<<<<

Ausschnitt der Pressemeldung:
Die Klägerin hat die Darstellung ihrer Kunstwerke als Vorschaubilder in der Suchmaschine der Beklagten als Urheberrechtsverletzung beanstandet und zuletzt beantragt, es der Beklagten unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu untersagen,
Abbildungen von Kunstwerken der Klägerin zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder über das Internet zugänglich zu machen und/oder zu bearbeiten oder umzugestalten, wie es in Form sogenannter thumbnails im Rahmen der Bildersuchmaschine der Beklagten geschehen ist.

Die Beklagte ist der Klage entgegengetreten. Sie sei schon nicht Werknutzerin. Eine Urheberrechtsverletzung scheide ferner deshalb aus, weil die gesetzlichen Schrankenregelungen eingriffen. Jedenfalls liege eine konkludente Einwilligung der Klägerin vor, weil sie ihre Bilder frei zugänglich ins Internet eingestellt habe.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG Jena GRUR-RR 2008, 223). ……

Das vollständige Urteil kann hier gleich gelesen werden. Quelle: Bundesgerichtshof – Pressestelle

>>>>>VOLLSTÄNDIGES URTEIL<<<<

WICHTIGER  HINWEIS: Nun dazu sollte aber auch gesagt werden und das meinen wir vom internethelfer wirklich ernst, nehmen Sie zur Gestaltung Ihrer Webseite oder LandingPage doch am einfachsten eignen Bilder, bzw. Bildmaterial. Oder erwerben Sie einfach eine Fotolizenz. Das ist allemal immer billiger, als wenn man plötzlich eine Abmahnung bekommt, welche dann mit einer saftigen Strafe verbunden ist. Wir kennen schon viele Leute, die wegen dieser "Sorglosigkeit" eine irre Geldstrafe bekommen haben, manche sogar schon so hoch, dass es fast zur insolvenz gekommen wäre. Also nehmen Sie aus Bequemlichkeit nicht einfach Bilder die Ihnen gefallen aus dem Netz. Entweder Eigene oder welche Kaufen!!!

Tschüss bis bald und ein schönes Wochenende wünscht das gesamte Team vom internethelfer

 

 

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Thema: New`s, internethelfer, interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

Neues BGH – Urteil:Zur Zulässigkeit eines Haftungsausschluss

Mittwoch, 14. April 2010 15:34

Neues BGH – Urteil:
Zur Zulässigkeit eines Haftungsausschluss
für Mängel bei eBay

 

Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs
 

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG handelt, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet.

Der Beklagte ist als gewerblicher Verkäufer bei eBay registriert. Er bot im November 2005 auf dieser Internetplattform ein gebrauchtes Telefon zum Kauf an. In dem Angebot war ein Gewährleistungsausschluss vorgesehen. Die Klägerin erwarb das Telefon unter ihrer allgemeinen, nicht ausschließlich für Gewerbetreibende vorgesehenen Benutzerkennung.

Die Klägerin hat den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen, Telefonartikel an Verbraucher unter Ausschluss der Gewährleistung zu verkaufen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht die Beklagte antragsgemäß verurteilt.

Der Bundesgerichtshof ist - ebenso wie das Berufungsgericht - davon ausgegangen, dass das Angebot des Beklagten sich auch an Verbraucher und nicht nur an Gewerbetreibende richtete. Der Beklagte hatte zwar darauf hingewiesen, nur an Gewerbetreibende zu verkaufen. Er hatte den Hinweis aber nicht unzweideutig erteilt und keine Vorkehrungen getroffen, dass nur Gewerbetreibende Angebote abgaben. Gegenüber Verbrauchern konnte der Beklagte einen Gewährleistungsausschluss nach §§ 474, 475 BGB nicht wirksam vereinbaren. Der gleichwohl in seinem Angebot bei eBay vorgesehene Gewährleistungsausschluss stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, weil der Beklagte dadurch einer gesetzlichen Vorschrift im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG zuwidergehandelt hat. Damit hat der Bundesgerichtshof auch die Streitfrage entschieden, ob neben Verbänden auch Mitbewerber gegen die Verwendung unzulässiger Vertragsklauseln vorgehen können.

Obwohl der Verstoß an sich das begehrte Verbot aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gerechtfertigt hätte, hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, weil das Berufungsgericht dem Beklagten durch einen Verfahrensfehler die Möglichkeit zu weiterem Vortrag genommen hat.

Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 34/08

OLG Düsseldorf Urteil vom 15. Januar 2008 - 20 U 108/07

LG Wuppertal Urteil vom 1. Juni 2007 - 1 O 379/06

Karlsruhe, den 31. März 2010

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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Thema: interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

Interneturteil-Fristlose Kuendigung wegen Surfen am Arbeitsplatz

Freitag, 11. Dezember 2009 18:03

Internethelfer hat ein Interneturteil gelesen:  Ein Fall irgendwo in Deutschland:
Interneturteil-Fristlose Kündigung wegen Surfen am Arbeitsplatz
Obwohl ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern privates Surfen an ihrem Arbeitsplatz mündlich und schriftlich untersagt hatte, hielten sie sich nicht an diese Klausel des Arbeitsvertrag. Wie es so manchmal ist, durchsuchten die  Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit nach erotischem Material, sammelten es und veröffentlichten es von ihrem Arbeitsplatz aus auf einer eigener Homepage. Das Unternehmen kündigte die Mitarbeiter fristlos, es kam zu einer Klage. Ob jetzt zu recht oder unrecht, nun das ist eine persönliche Einstellung, aber wie gesagt kam es zu einer Klage.

Und: Das Arbeitsgericht Hannover gab dem Arbeitgeber Recht und begründete diese Entscheidung folgendermaßen. Die Mitarbeiter haben bewusst gegen die Nutzungsregelung des Arbeitgebers verstoßen. Der Umfangs der pflichtwidrigen Vorgehensweise erlaube eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Das maßvolle Surfen am Arbeitsplatz ist grundsätzlich erlaubt, wenn nichts gegenteiliges in dem Arbeitsvertrag geregelt wurde. Ist diese Klausel dort nicht vorhanden, kann sich der Arbeitnehmer unter Umständen auf eine stillschweigende Duldung berufen.

Fazit: Vorsicht beim Surfen am Arbeitsplatz und schon gar Hände weg von erotischen Seiten.

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Thema: interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

Ebay muss kundenfreundlicher w…

Mittwoch, 9. Dezember 2009 14:46

Ebay muss kundenfreundlicher werden, laut neuem BGH-Urteil- richter geben Verbraucherzentralen recht….

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Thema: Ebay, interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

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