Beitrags-Archiv für die Kategory 'internetnachrichten'

Muster Widerrufsschreiben für Abofallen im Internet

Donnerstag, 26. August 2010 10:39

Muster Widerrufsschreiben für Abofallen im Internet

Hallo, heute möchten wir Euch einen Musterbrief hier auf der Plattform zeigen, welchen Ihr verwenden könnt, sollte man in so eine fiese Abofalle geraten sein.  Freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurde dieser Brief von:

Eplinius Rechtsanwälte
Anschrift: Verkehrshof 7 – 14478 Potsdam
Telefon: +49 331 8171400 – Telefax: +49 331 8171401
Internet: www.eplinus.de – E-Mail: kanzlei@eplinius.de

Bei Interesse steht Ihnen die Anwaltskanzlei Eplinius auch hier gerne zur Verfügung, da in der Vergangenheit hier schon häufig erfolgreich gegen die Betreiber von dubiosen Webseiten und Abofallen vorgegangen wurde.

 

so, nun folgt der genaue Testlaut:

Abofallen bekämpfen: Mustertext für ein Widerrufsschreiben

Ihre Rechnung:

Ihr Aktenzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX, in welchem Sie einen Betrag von XXX,XX Euro für ein angebliches Abonnement von mir fordern.

Ich bin jedoch keinen gültigen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen eingegangen. Sollte ich mich auf Ihrer Seite angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Erst durch Ihr Schreiben wurde ich darüber informiert. Aufgrund der unzureichenden Angaben hinsichtlich der Kosten auf Ihrer Seite fehlt es daher an einem wirksamen Vertragsschluss. Daher werde ich auch Ihre Forderung nicht bezahlen. Sollten Sie dennoch meinen, dass es einen gültigen Vertrag gibt, erbringen Sie bitte den Beweis darüber, welches Angebot Sie mir in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann ich dieses Angebot über eine kostenpflichtige Leistung angenommen habe. Insbesondere unter Berücksichtigung der Bedingungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

Hilfsweise widerrufe und kündige ich fristlos den Ihrer Meinung nach wirksamen Vertrag; dieser wird ebenfalls hilfsweise wegen arglistiger Täuschung angefochten. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Schließlich mache ich hilfsweise auch von dem Widerrufsrecht nach dem BGB Gebrauch. Da eine gültige Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt wurde, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist. Von Mahnungen bitte ich Abstand zu nehmen, da ich ansonsten anwaltliche Schritte gegen Sie einleiten werde.

Mit freundlichen Grüßen

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Thema: internethelfer, internetnachrichten, interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

Muster Widerrufsschreiben für Abofallen im Internet für Eltern von Minderjährigen

Montag, 23. August 2010 9:14

Muster Widerrufsschreiben für Abofallen im Internet für Eltern von Minderjährigen

Hallo, heute möchten wir Euch einen Musterbrief hier auf der Plattform zeigen, welchen Ihr verwenden könnt, sollte der minderjährige Jüngste, Sohn oder Tochter in so eine fiese Abofalle geraten sein.  Freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurde dieser Brief von:

Eplinius Rechtsanwälte
Anschrift: Verkehrshof 7 – 14478 Potsdam
Telefon: +49 331 8171400 – Telefax: +49 331 8171401
Internet: www.eplinus.de – E-Mail: kanzlei@eplinius.de

Bei Interesse steht Ihnen die Anwaltskanzlei Eplinius auch hier gerne zur Verfügung, da in der Vergangenheit hier schon häufig erfolgreich gegen die Betreiber von dubiosen Webseiten und Abofallen vorgegangen wurde.

 

 

so, nun folgt der genaue Testlaut:

 

 

Mustertext Widerrufsschreiben für Eltern von minderjährigen Opfern

Ihre Rechnung:

Ihr Aktenzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX, in welchem Sie einen Betrag von XXX,XX Euro für ein angebliches Abonnement fordern.

Der angeblich bestehende Vertrag wurde jedoch von meinem minderjährigen Sohn/ meiner minderjährigen Tochter eingegangen. Eine Einwilligung meinerseits hinsichtlich des angeblichen Vertrages erfolgte aber nicht; dieser wird auch nicht nachträglich von mir genehmigt. Bereits aus diesem Grund wird der geforderte Betrag nicht gezahlt!

Unabhängig davon fehlt es auch aufgrund der unzureichenden Angaben hinsichtlich der Kosten auf Ihrer Seite an einem wirksamen Vertragsschluss. Sollten Sie dennoch meinen, dass es einen gültigen Vertrag gibt, erbringen Sie bitte den Beweis darüber, welches Angebot Sie in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann dieses Angebot über eine kostenpflichtige Leistung angenommen habe. Insbesondere unter Berücksichtigung der Bedingungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

Hilfsweise widerrufe und kündige ich fristlos den Ihrer Meinung nach wirksamen Vertrag; dieser wird ebenfalls hilfsweise wegen arglistiger Täuschung angefochten. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Schließlich mache ich hilfsweise auch von dem Widerrufsrecht nach dem BGB Gebrauch. Da eine gültige Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt wurde, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist. Von Mahnungen bitte ich Abstand zu nehmen, da ich ansonsten anwaltliche Schritte gegen Sie einleiten werde.

Mit freundlichen Grüßen

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Thema: internethelfer, internetnachrichten | Kommentare (0) | Autor: admin

Aufgepasst-Bahnbrechende Gerichtsurteile für Firmen der Online-Abo-Fallen

Mittwoch, 18. August 2010 14:38

Aufgepasst-Bahnbrechende Gerichtsurteile für Firmen der Online-Abo-Fallen -

Hallo Leute heute kommen wir mit einem alten und doch stets neuen Thema: Immer und Immer wieder fallen Leute auf Abofallen im Netz herein und das ist nicht mal einer Unwissenheit manchmal zuzuschreiben, Nein denn gerade diese dubiosen Abzockfirmen sind ungemein clever und verstecken Ihre Aufklärung im Bla-Bla Text. Aber man kann sich dagegen wehren, wenn es passiert ist. (Und das kann schnell gehen-siehe Video). Also Aufgepasst beim nächsten "kostenlosen" Download ob wirklich alles kostenlos ist!.

So viel Spass beim Video sehen und Gerichtsurteil lesen. Das Team vom internethelfer! 

 

AMTSGERICHT GUMMERSBACH

Im Namen des Volkes

Urteil

Aktenzeichen: Az. 10 C 221/08

Verkündet am: 30.03.2009

Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe:

Die Klage ist unbegründet.

Die Klägerin hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung von 206,95 € aus § 611 BGB. Zwischen den Parteien ist kein entgeltlicher Dienstvertrag zustande gekommen. Es fehlte hier an der notwendigen Vergütungsvereinbarung. Die bei einer Registrierung auf einer Internet-Plattform zu zahlende Anmeldegebühr sowie der dann folgende Mitgliedsbeitrag muss ohne weiteres auf der Registrierungsseite erkennbar sein, ansonsten ist die entsprechende AGB-Klausel gemäß § 307 I BGB unwirksam. In ihren AGB wies die Klägerin zwar darauf hin, das Voraussetzung für die Anmeldung eine Registrierungsgebühr sowie die weitere Mitgliedschaft beitragspflichtig sei. Der weitere Hinweis, dass die Höhe der jeweiligen Gebühren einer anderen Internetseite zu entnehmen sei, benachteiligt jedoch den Verbraucher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und verstößt gegen das Transparenzgebot allgemeiner Geschäftsbedingungen. Es kann dem Verbraucher nicht zugemutet werden, versteckten Hinweisen auf eine Vergütungspflicht nachzugehen und erst nach Anklicken mehrerer Internetseiten das zu zahlende Entgelt, das immerhin einen Hauptbestandteil des Dienstvertrags darstellt, zu ermitteln. Die zu zahlende Vergütung muss vielmehr bereits bei Beginn des Registrierungsvorgangs klar und eindeutig erkennbar sein. Dies ist insbesondere dann zu fordern, wenn – wie hier – die Registrierung eine längerfristige vertragliche Bindung begründen soll.

War bereits kein Dienstvertrag zwischen den Parteien geschlossen worden, sind auch die geltend gemachten weiteren Kosten unbegründet.

Die prozessualen Nebenentscheidungen folgen aus §§ 91; 708 Nr. 11; 713 ZPO.

Streitwert: 206,- €

 

Via openjur.de.
Tags: Abofalle, AGB-Recht, Internetrecht
Weitere Fundstellen: MMR 2009, 490.
Link zu dieser Entscheidung: http://www.telemedicus.info/urteile/744-Az.-10-C-22108.html

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Thema: internethelfer, internetnachrichten, interneturteil, internetvideos | Kommentare (0) | Autor: admin

HILFE -Twitter hat mein Konto gesperrt – was tun?

Mittwoch, 11. August 2010 15:13

Hallo und Guten Tag,

heute möchten wir uns einem spannenden Thema widmen und zwar aufgrund eines Hilferufes eines Lesers vom internethelfer. Wir erhielten eine Hilfe e-mail mit dem Inhalt: Hilfe! Internethelfer, Twitter hat meinen Account gesperrt. Was kann in nun tun?  Was soll ich nun tun?   

Nun, wir fanden das ist ein Thema welches bestimmt viele interessiert! Also zuerst muss man erstmal feststellen, warum hat Twitter das Konto dicht gemacht, bzw. eingefroren.

Folge internethelfer auf Twitter

Nun, die meisten Sperrungen resultieren aus einer Verletzung der unzähligen Twitter-Regeln.  Da diese auch ständig geändert werden und diese auch sehr streng in der Auslegung sind, kann man ruckzuck sich eine sperrung einfahren, wenn man nicht aufpasst.  Alle Benutzer sollten diese Regeln immer und immer lesen, damit diese auch gleich in Fleisch und Blut übergehen.

Allerdings werden Konten mit verdächtige Updates oder Links zu gefährlichen Webseiten auch gesperrt .  Des öfteren wurden solche Konten kompromittiert oder durch eine andere Webseite, die den Benutzernamen und Passwort des Kontoinhabers irgendwie erhalten hat, zugegriffen. Dies ist uns auch schon mal passiert, da wollte ein Hacker unser Twitterkonto kompromittieren. Ist ihm gottseidank nicht gelungen, aber die Folge war, dass man eben das Passwort änderte.

TIP: Dies sollten Sie von Zeit zu Zeit immer mal machen!

 

 Nun aber zu dem wichtigsten Argument und Frage: "Wie kann ich mein Konto wieder öffnen, bzw. aktivieren lassen"

Nun das ist nicht so schlimm, o.k etwas zeitaufwendig, aber es funktioniert, denn wenn Ihr Konto ungerechtfertigter Weise, also ohne Ihr Verschulden gesperrt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen.

  • Um eine Kontosperrung anzufechten, sollte erst eine Antrag auf der Supportseite eingereicht werden.
  • Sobald Twitter den Antrag erhalten hat, wird dem Einreicher-also ihnen- eine Bestätigungsnachricht mit weiteren Informationen per E-Mail gesandt.
  • Der Status einer Anfrage ist jederzeit auf der Supportseite einsehbar – auf der Supportseite gibt es eine Schaltfläche für "Bestehende Anfragen."


Und wenn Probleme mit dem Einreichen einer Anfrage auftauchen sollten können Sie auch eine E-Mail an das Twitter Support-Team schicken: suspended@twitter.com.

 So, dass ist alles zu diesem Thema, wir können nur sagen, es funktioniert und wir werden uns in kürze zu weiteren Problemen, bzgl. Twitter etc. hier wieder melden, denn wir haben aufgrund einer Umfrage gesehen, dass hier doch sehr viel im Argen ist.

Denn Twittern ist schön, aber nur richtig twittern macht Freude und das dauerhaft.

So tschüss für heute sagt internethelfer 

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Thema: Twitter, internethelfer, internetnachrichten, social-media | Kommentare (0) | Autor: admin

Langfristige Verträge als Kostenfalle? 4 Möglichkeiten welche sich Verbrauchern bieten!

Mittwoch, 4. August 2010 16:10

Hallo, heute kommen wir mit einem interessanten Artikel, welchen wir von einer Gesellschaft zur Verfügung gestellt bekommen habe und wir diesen auch hier veröffentlichen dürfen. Wir hier finden, das das Thema super interessant ist und wenn dann noch von Profis kommentiert umso besser. Hoffen er gefällt. Tschüss………..

Langfristige Verträge als Kostenfalle?
4 Möglichkeiten welche sich Verbrauchern bieten!

Anbieter sind oft sehr kreativ, wenn es darum geht, Kunden zu gewinnen. Von Prämien bis zu Lockangeboten wird alles versucht, um die Verbraucher langfristig zu binden, und der Hinweis auf anfallende Kosten wird oft im Kleingedruckten versteckt. Worauf unbedingt zu achten ist, bevor langfristige Kontrakte unterschrieben werden, und welche Ausstiegschancen zum Beispiel bei Handy- und Fitnessstudioverträgen sowie Zeitschriften- und Klingeltonabos bestehen, erläutert Stefan Schneider, Partneranwalt der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG von der Kanzlei Kaske & Schneider aus Neuwied.

Handyverträge sind nur bei gravierenden Mängeln vorzeitig kündbar

Ein neuer Handyvertrag über 24 Monate ist im Handumdrehen abgeschlossen – diese Vermutung legen über 100 Millionen Mobiltelefone in Deutschland nahe. Halten die Leistungen und Konditionen jedoch nicht das, was sich der Nutzer versprochen hat, ist der Ärger vorprogrammiert. Der Rücktritt aus dem Vertrag innerhalb der Laufzeit ist oft nur schwer möglich. „Die Unzufriedenheit mit Leistungen und Konditionen des Anbieters berechtigt nicht zu einer vorzeitigen Kündigung. Vielmehr muss ein erheblicher Mangel vorliegen“, sagt ROLAND-Partneranwalt Stefan Schneider. Zuvor muss der Verbraucher das Mobilfunkunternehmen auffordern, mögliche erhebliche Mängel am Gerät oder bei der Netzabdeckung abzustellen. Werden sie in einer gesetzten Frist nicht behoben, ist eine vorzeitige Kündigung möglich.

Kostenfalle Handyklingelton – ungewollten Abos unbedingt widersprechen

Klingeltöne, Logos oder „Mini-Games“ zum Handy-Download entpuppen sich schnell als Kostenfalle. Auf einmal rechnet der Anbieter für ein Abo feste Beträge über die Telefonrechnung ab. Anwalt Stefan Schneider rät in diesem Fall, Ruhe zu bewahren. „Der Kunde sollte den Anbieter kontaktieren und den möglicherweise geschlossenen Vertrag mit der Begründung anfechten, dass man keinen Vertrag schließen wollte und arglistig getäuscht wurde. Gleichzeitig muss auch der Widerruf erklärt werden“, erklärt der Partneranwalt der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Zusätzlich sollte der Verbraucher vorsorglich die Kündigung aussprechen, um keine Fristen zu versäumen, falls sich später herausstellt, dass doch ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde.

Gerade Kinder und Jugendliche reagieren oft auf diese „Handy-Extras“. Ohne Einwilligung der Eltern sind derartige Vertragsabschlüsse jedoch unwirksam. Die Ausnahme bildet der sogenannte Taschengeldparagraf. Zahlen die Minderjährigen die vertragliche Leistung von ihrem Taschengeld, sind Vertragsabschlüsse auch ohne Zustimmung der Eltern rechtens. „In diesem Fall können aber die Eltern für das Kind den Widerruf und die Kündigung aussprechen“, sagt Stefan Schneider.

Bei Zeitschriftenabonnements gibt es oft kein Zurück

Zeitungen und Zeitschriften buhlen mit attraktiven Extras wie Tankgutscheinen, Uhren oder MP3-Playern um jeden Leser. Allerdings sollte vor Abschluss möglicher Jahresabonnements bedacht werden, dass sie nicht einfach widerrufen oder vorzeitig gekündigt werden können. „Nur bei telefonisch oder an der Haustür abgeschlossenen Verträgen kann widerrufen werden“, sagt Stefan Schneider. Bei Bestellungen über das Internet, per Mailing oder Bestellkarte gibt es hingegen kein Zurück. Eine vorzeitige Kündigung ist hier nur bei erheblichen Mängeln möglich. Ein solcher Mangel liegt beispielsweise vor, wenn eine Zeitschrift auch nach vorheriger Abmahnung nicht regelmäßig geliefert wird.

Fitnessstudio kann bei dauerhafter Erkrankung gekündigt werden

Mit der anfänglichen Euphorie, wieder mehr für die eigene Fitness tun zu wollen, ist der Vertrag über zwölf oder sogar 24 Monate im Fitnessstudio schnell unterschrieben. Oft verfliegt die Euphorie aber ebenso schnell wieder und schon verkommt der Kontrakt zur unnützen finanziellen Belastung. „Die Verbraucher sollten vor der Unterschrift bedenken, dass außerordentliche Kündigungen in der Regel nicht vor Vertragsablauf möglich sind. Ausnahmen bilden einzig dauerhafte Erkrankungen, Schwangerschaften oder ein Ortswechsel“, erklärt ROLAND-Partneranwalt Schneider. Bei einem Ortswechsel sehen viele Verträge eine vorzeitige Kündigung vor. Dies gilt jedoch nur, wenn die Fortsetzung des Vertrages in einer Niederlassung der Studiokette am neuen Wohnort nicht möglich ist.

Verträge über feste Laufzeiten sollen immer allen beteiligten Parteien eine gewisse Planungssicherheit ermöglichen. Verbraucher sollten daher vor der Unterzeichung langfristiger Kontrakte genau prüfen, ob sie sich wirklich so lange binden wollen. Ein Zurück gibt es meistens nur bei gravierenden Mängeln. Quelle: Roland Rechtsschutzversicherung

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Thema: Allgemein, internethelfer, internetnachrichten | Kommentare (0) | Autor: admin

So bekommen Sie mehr Kunden zu Käufer – kostenloser e-mailkurs gefunden

Freitag, 30. Juli 2010 10:23

So bekommen Sie mehr Kunden zu Käufer – gute software gefunden. Kostenloser e-mail Kurs!
Machen Sie Ihrer Homepage Beine…..

Guten Tag – hier ist Irene vom Internethelfer!

Ja, dass ist natürlich der sehnlichste Wunsch jedes Internetmarketer, oder auch besser gesagt den Unternehmen, welche Ihre Produkte und Waren über das Netz verkaufen wollen. Naja und sind wir mal ehrlich, im Zuge des Internets ist das wohl auch richtig, denn -wenn man den Statistiken glauben mag- steigen die Käufe im Internet und das ist ganz egal von welchem Produkt man spricht, doch kontinuierlich Jahr für Jahr. Siehe Amazon, dieses Unternehmen kann man sich schon garnicht mehr wegdenken, aber haben wir, so als einfacher Unternehmer überhaupt die Chance so aktiv Kunden zu motivieren?

Wussten Sie das 95 % aller Webseitenbetreiber keine oder Einnahmen unter 50 Euro pro Monat haben? 

Dies war vor kurzem ein ganz wichtiges Thema hier beim Internethelfer und als Ergebnis sind wir auf eine gute Software gestoßen mit dem Namen: Landigpagebooster! von Dirk henningsen. Er gehört schon zu den Großen im Netz der Internetmarketer und war einer der ersten, welche sich ausgiebig mit dem Thema Twitter auseinandergesetzt hat. Er erzählt wirklich praxisnah und verständlich. Das finden wir wirklich gut und so ist es auch mit seinem E-Mail Kurs zum Landingpagebooster, welche man sich auch erstmal kostenlos anhören kann. Das macht ihn halt sympatisch, dass er einem nicht gleich was verkaufen will.

Also für Jeden, der mehr Bewegung in seine Verkäufe bringen will, der kann sich ja erstmal zum kostenlosen InfoKurs über das Programm anmelden – ohne jegliche Verpflichtung- . Wir haben es getestet und das ist wirklich so.

 

Video "Gratis-E-Mail-Kurs-Landingpagebooster

Das folgende Video gibt einen Überblick über den Inhalt des kostenlosen E-Mail-Kurses vom Landingpagebooster.
Viel Spass beim Ansehen und schönes Wochenende – wünscht Eure Irene vom Internethelfer 

 

 

 

 

 Wer also den kostenlosen E-Mailkurs haben will kann sich ganz einfach

HIER anmelden - ODER auf das Bild klicken-

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Thema: New`s, Software, internethelfer, internetnachrichten, internetvideos | Kommentare (0) | Autor: admin

Überhöhte Honorarvereinbarung eines Rechtsanwaltes- Urteil gefunden

Montag, 26. Juli 2010 13:38

Einen schönen guten Tag an alle, hier ist Stephan vom internethelfer,
ich bin gerade bei meiner Recherche zu einem -allerding anderem-Thema auf folgendes Gerichtsurteil gestossen, vom Amtsgericht München, welches erst vor kurzem beschlossen worden ist. Nun hoppla, dachte ich mir, dass wäre doch was, was die Besucher hier beim internethelfer auch interessieren könnten. Denn, und das wissen wir doch alle, kann man gerade in Zeiten des Internets ruckzuck in irgendwas reingeraten, wo man mal schnell einen Rechtsanwalt auch benötigt.

Aber und das ist es ja, auch hier kann und sollte man aufpassen, wie das folgende Beispiel zeigt……,

Überhöhte Honorarvereinbarung eines Rechtsanwaltes- Urteil gefunden

Eine unangemessen hohe Vergütungsvereinbarung kann vom Gericht auf den angemessenen

Betrag herabgesetzt werden, wenn der Rechtsanwalt nicht darlegen kann,

dass ganz ungewöhnliche Umstände die Vergütung gerechtfertigt erscheinen lassen.

Wird eine Vergütung vereinbart, die mehr als das Fünffache der gesetzlichen

Höchstgebühren beinhaltet, spricht eine Vermutung für die Unangemessenheit.

 

Auszug aus dem Urteil – das vollständige Urteil und wie es ausgegangen ist kann hier angesehen werden. >>>Hier einfach weiterlesen<<< 

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Thema: internethelfer, internetnachrichten, interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

Der günstigste autoresponder derzeit, gefunden vom internethelfer..

Mittwoch, 21. Juli 2010 13:39

Hallo und einen wunderschönen guten Tag,

immer und immer wieder werden wir hier beim Internethelfer gefragt, "Sagt mal kennt Ihr nicht einen Autoresponder, den man sich leisten kann?".

Nun ja, letzteres ist ja immer im Auge des Betrachters zu sehen und wir können sagen, wir kennen Sie doch -fast- alle wie Aweber – GetresponseGoolux……. und auch wir nutzen diese. Warum?, Ja, die ersten Beiden waren nun schon seit langer Zeit auf dem Markt und man kam garnicht um diese herum, wenn man einen guten Autoresponder haben wollte.
Aber keine Dienstleistung ist umsonst und so kostet der Dienst doch einiges.

Und da ist der Knackpunkt! Viele möchten gerne einen Autoresponder einsetzen um damit mehr aus Ihren Interessenten zu machen oder einfach nur mehr und einfach Kontakt zu den Kunden zu halten, aber bei vielen haperte es bis dato am Preis oder eben auch an der Sprache. Die großen sind nun mal in Englisch, wer da firn ist o.k. aber ist das Jeder?

Ich will es Ihnen verraten, nein. nicht jeder traut es sich zu ein dermassen umfangreiches Program in englischer Sprache zu bedienen. So und wie es immer so mal ist haben wir uns dies zu Herzen genommen und sind auf die Suche gegangen. König Zufall kam uns da zu hilfe, weil ein Kollege uns auf diesen aufmerksam gemacht hat und so können wir heute und hier auf diesem Blog einen wirklich guten und preislich gigantischen Autoresponder empfehlen. Preisgünstig – Einfach zu bedienen und mit irre vielen Features. Wir haben diesen selber getestet und können nur sagen…………….. Aber lesen Sie einfach weiter!

Der 'Follow-Up PHP Autoresponder' enthält die gleichen Features wie viele teure Autoresponder-Dienstleistungen.

Der Unterschied: Sie bezahlen nur einmal einen geringen Preis und nutzen das Programm dann für immer vollkommen kostenlos!

Egal ob Sie einen Newsletter, eine komplexe E-Mail-Kampagne erstellen und verschicken wollen, einen E-Mail-Kurs anbieten, Kunden binden oder was auch immer auf Ihrer Homepage tun wollen, 'Follow-Up PHP Autoresponder' ist immer die richtige Lösung. Autoresponder mit Follow-up und Newsletterfunktion ist eine ausgereifte Softwarelösung, um Sie beim E-Marketing zu unterstützen. Sie werden feststellen, wie sich der notwendige Zeitaufwand mit wenig Arbeit reduzieren lässt.

Mehr Informationen finden Sie unter: http://bit.ly/bFcGFM (einfach anklicken!)

Was sagt eigentlich Wikipedia zu Autoresponder? Hier die Antwort! Quelle: Wikipedia

Autoreply ist eine aus dem Englischen entlehnte Bezeichnung für eine E-Mail, die automatisch (auto) als Antwort (engl.: reply) auf ein Ereignis (in der Regel eine eingehende E-Mail) versendet wird. Der Mechanismus, der ein solches Autoreply erzeugt, wird als Autoresponder bezeichnet und ist eine Sonderform eines Mail-Robots.

Autoreplys werden in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt, zum Beispiel zur Bestätigung von Bestellvorgängen oder Änderungen an Mailinglisten oder für Unzustellbarkeits- oder Abwesenheits-Nachrichten (out of office reply).

Bei Bestell- oder Buchungsbestätigungen handelt es sich in der Regel nicht um Autoreplys sondern um (automatisch generierte) Bestätigungen, die etwa von einer Webshop-Software abgesandt werden. Auch aus Textbausteinen zusammengesetzte Mails sind keine Autoreplys, da der Absender die Bausteine manuell auswählt, bevor er die Mail abschickt. 

Wir sagen einfach, wer im Internet sich präsentiert sollte und muss einen Autoresponder haben, jetzt mal egal welchen, dass ist ja Jedem frei gestellt. Aber nun weiter zu dem Autoresponder, den wir gefunden haben.

 Es gibt den Autoresponder in zwei Versionen >>>Hier der Vergleich!

Follow-Up PHP AutoResponder Versionen im Vergleich:
  Follow-Up PHP AutoResponder Follow-Up PHP AutoResponder PRO
Keine monatlichen Gebühren list list
Unbegrenzte Anzahl von Kampagnen list list
Unbegrenzte Anzahl von Mitteilungen list list
Unbegrenzte Anzahl von Kontakten list list
Unbegrenzter Versand von Emails list list
Passwortgeschützter Adminbereich list list
Opt-In oder Double Opt-In-Verfahren list list
Frei gestaltbare Ergebnisseiten list list
Link zum "Abmelden/Austragen" list list
Personalisierung der Mails list list
Integrierter WYSIWYG HTML-Editor list list
Benachrichtigung bei Neueintragungen list list
Einfache Installation list list
Export/Import von Email-Adressen list list
Newsletter an alle Kampagnen list list
Newsletter an eine Kampagne list list

Preis

19,99 EUR

29,99 EUR

 

Günstigste AutoResponder der alles kann. >>>>>http://bit.ly/bFcGFM<<<<<<<

So, dass war es heute mal wieder, informieren sie sich einfach unverbindlich und dann entscheiden Sie ob Sie sich einen Autoresponder zulegen. Tschüss bis zum nächsten mal, das team vom internethelfer

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Thema: Software, internethelfer, internetnachrichten | Kommentare (0) | Autor: admin

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