Beiträge vom August, 2010

Muster Widerrufsschreiben für Abofallen im Internet

Donnerstag, 26. August 2010 10:39

Muster Widerrufsschreiben für Abofallen im Internet

Hallo, heute möchten wir Euch einen Musterbrief hier auf der Plattform zeigen, welchen Ihr verwenden könnt, sollte man in so eine fiese Abofalle geraten sein.  Freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurde dieser Brief von:

Eplinius Rechtsanwälte
Anschrift: Verkehrshof 7 – 14478 Potsdam
Telefon: +49 331 8171400 – Telefax: +49 331 8171401
Internet: www.eplinus.de – E-Mail: kanzlei@eplinius.de

Bei Interesse steht Ihnen die Anwaltskanzlei Eplinius auch hier gerne zur Verfügung, da in der Vergangenheit hier schon häufig erfolgreich gegen die Betreiber von dubiosen Webseiten und Abofallen vorgegangen wurde.

 

so, nun folgt der genaue Testlaut:

Abofallen bekämpfen: Mustertext für ein Widerrufsschreiben

Ihre Rechnung:

Ihr Aktenzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX, in welchem Sie einen Betrag von XXX,XX Euro für ein angebliches Abonnement von mir fordern.

Ich bin jedoch keinen gültigen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen eingegangen. Sollte ich mich auf Ihrer Seite angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Erst durch Ihr Schreiben wurde ich darüber informiert. Aufgrund der unzureichenden Angaben hinsichtlich der Kosten auf Ihrer Seite fehlt es daher an einem wirksamen Vertragsschluss. Daher werde ich auch Ihre Forderung nicht bezahlen. Sollten Sie dennoch meinen, dass es einen gültigen Vertrag gibt, erbringen Sie bitte den Beweis darüber, welches Angebot Sie mir in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann ich dieses Angebot über eine kostenpflichtige Leistung angenommen habe. Insbesondere unter Berücksichtigung der Bedingungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

Hilfsweise widerrufe und kündige ich fristlos den Ihrer Meinung nach wirksamen Vertrag; dieser wird ebenfalls hilfsweise wegen arglistiger Täuschung angefochten. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Schließlich mache ich hilfsweise auch von dem Widerrufsrecht nach dem BGB Gebrauch. Da eine gültige Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt wurde, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist. Von Mahnungen bitte ich Abstand zu nehmen, da ich ansonsten anwaltliche Schritte gegen Sie einleiten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Thema: internethelfer, internetnachrichten, interneturteil | Kommentare (0) | Autor: admin

Verwandeln Sie Ihre PPA einfach in Broschüren, das geht ganz easy!

Dienstag, 24. August 2010 12:32

Verwandeln Sie Ihre Powerpointpräsentationen einfach in Broschüren um,

das geht ganz easy!

Ja es stimmt wir vom internethelfer haben diese Software soeben entdeckt und das beste ist:

HEUTE  ist diese Software  k o s t e n l o s

für Privatanwender. Mit dieser kostenlose Software! verwandeln Sie gewöhnliche Microsoft Powerpoint Präsentationen in tolle Broschüren mit Seitendrehungsanimationen und Sounds – und das im Batch-Modus! Stellen Sie sich das mal vor – ab sofort können Sie einfach und kostenlos digitale Zeitschriften und Kataloge erstellen, die Papierbüchern in nichts nachstehen.

Aber wie erwähnt – nur heute kostenlos – , danach gilt wieder der alte Preis von $79.00.

Also rasch reagieren>>>Hier der DownloadLink: http://bit.ly/dBSPQj

Thema: Allgemein, Software, internethelfer | Kommentare (0) | Autor: admin

Muster Widerrufsschreiben für Abofallen im Internet für Eltern von Minderjährigen

Montag, 23. August 2010 9:14

Muster Widerrufsschreiben für Abofallen im Internet für Eltern von Minderjährigen

Hallo, heute möchten wir Euch einen Musterbrief hier auf der Plattform zeigen, welchen Ihr verwenden könnt, sollte der minderjährige Jüngste, Sohn oder Tochter in so eine fiese Abofalle geraten sein.  Freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurde dieser Brief von:

Eplinius Rechtsanwälte
Anschrift: Verkehrshof 7 – 14478 Potsdam
Telefon: +49 331 8171400 – Telefax: +49 331 8171401
Internet: www.eplinus.de – E-Mail: kanzlei@eplinius.de

Bei Interesse steht Ihnen die Anwaltskanzlei Eplinius auch hier gerne zur Verfügung, da in der Vergangenheit hier schon häufig erfolgreich gegen die Betreiber von dubiosen Webseiten und Abofallen vorgegangen wurde.

 

 

so, nun folgt der genaue Testlaut:

 

 

Mustertext Widerrufsschreiben für Eltern von minderjährigen Opfern

Ihre Rechnung:

Ihr Aktenzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX, in welchem Sie einen Betrag von XXX,XX Euro für ein angebliches Abonnement fordern.

Der angeblich bestehende Vertrag wurde jedoch von meinem minderjährigen Sohn/ meiner minderjährigen Tochter eingegangen. Eine Einwilligung meinerseits hinsichtlich des angeblichen Vertrages erfolgte aber nicht; dieser wird auch nicht nachträglich von mir genehmigt. Bereits aus diesem Grund wird der geforderte Betrag nicht gezahlt!

Unabhängig davon fehlt es auch aufgrund der unzureichenden Angaben hinsichtlich der Kosten auf Ihrer Seite an einem wirksamen Vertragsschluss. Sollten Sie dennoch meinen, dass es einen gültigen Vertrag gibt, erbringen Sie bitte den Beweis darüber, welches Angebot Sie in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann dieses Angebot über eine kostenpflichtige Leistung angenommen habe. Insbesondere unter Berücksichtigung der Bedingungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

Hilfsweise widerrufe und kündige ich fristlos den Ihrer Meinung nach wirksamen Vertrag; dieser wird ebenfalls hilfsweise wegen arglistiger Täuschung angefochten. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Schließlich mache ich hilfsweise auch von dem Widerrufsrecht nach dem BGB Gebrauch. Da eine gültige Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt wurde, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist. Von Mahnungen bitte ich Abstand zu nehmen, da ich ansonsten anwaltliche Schritte gegen Sie einleiten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Thema: internethelfer, internetnachrichten | Kommentare (0) | Autor: admin

Pünktlich zum Start der Bundesliga hat…..

Freitag, 20. August 2010 13:11

Hallo Leute, Hallo Fussballfans, hier nur eine kleine Kurznachricht:

Pünktlich zum Start der Bundesliga hat die Telekom ein interessantes Packet herausgebracht. Also Fussballer, wenn Ihr die Bundesliga so richtig sehen wollt, dann informiert Euch einfach unverbindlich. Mein Freund Markus hat`s gemacht!  Viel Spass!

<<<<Weitere Infos dazu HIER>>>>>

Thema: Allgemein, internethelfer | Kommentare (0) | Autor: admin

Aufgepasst-Bahnbrechende Gerichtsurteile für Firmen der Online-Abo-Fallen

Mittwoch, 18. August 2010 14:38

Aufgepasst-Bahnbrechende Gerichtsurteile für Firmen der Online-Abo-Fallen -

Hallo Leute heute kommen wir mit einem alten und doch stets neuen Thema: Immer und Immer wieder fallen Leute auf Abofallen im Netz herein und das ist nicht mal einer Unwissenheit manchmal zuzuschreiben, Nein denn gerade diese dubiosen Abzockfirmen sind ungemein clever und verstecken Ihre Aufklärung im Bla-Bla Text. Aber man kann sich dagegen wehren, wenn es passiert ist. (Und das kann schnell gehen-siehe Video). Also Aufgepasst beim nächsten "kostenlosen" Download ob wirklich alles kostenlos ist!.

So viel Spass beim Video sehen und Gerichtsurteil lesen. Das Team vom internethelfer! 

 

AMTSGERICHT GUMMERSBACH

Im Namen des Volkes

Urteil

Aktenzeichen: Az. 10 C 221/08

Verkündet am: 30.03.2009

Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe:

Die Klage ist unbegründet.

Die Klägerin hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung von 206,95 € aus § 611 BGB. Zwischen den Parteien ist kein entgeltlicher Dienstvertrag zustande gekommen. Es fehlte hier an der notwendigen Vergütungsvereinbarung. Die bei einer Registrierung auf einer Internet-Plattform zu zahlende Anmeldegebühr sowie der dann folgende Mitgliedsbeitrag muss ohne weiteres auf der Registrierungsseite erkennbar sein, ansonsten ist die entsprechende AGB-Klausel gemäß § 307 I BGB unwirksam. In ihren AGB wies die Klägerin zwar darauf hin, das Voraussetzung für die Anmeldung eine Registrierungsgebühr sowie die weitere Mitgliedschaft beitragspflichtig sei. Der weitere Hinweis, dass die Höhe der jeweiligen Gebühren einer anderen Internetseite zu entnehmen sei, benachteiligt jedoch den Verbraucher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und verstößt gegen das Transparenzgebot allgemeiner Geschäftsbedingungen. Es kann dem Verbraucher nicht zugemutet werden, versteckten Hinweisen auf eine Vergütungspflicht nachzugehen und erst nach Anklicken mehrerer Internetseiten das zu zahlende Entgelt, das immerhin einen Hauptbestandteil des Dienstvertrags darstellt, zu ermitteln. Die zu zahlende Vergütung muss vielmehr bereits bei Beginn des Registrierungsvorgangs klar und eindeutig erkennbar sein. Dies ist insbesondere dann zu fordern, wenn – wie hier – die Registrierung eine längerfristige vertragliche Bindung begründen soll.

War bereits kein Dienstvertrag zwischen den Parteien geschlossen worden, sind auch die geltend gemachten weiteren Kosten unbegründet.

Die prozessualen Nebenentscheidungen folgen aus §§ 91; 708 Nr. 11; 713 ZPO.

Streitwert: 206,- €

 

Via openjur.de.
Tags: Abofalle, AGB-Recht, Internetrecht
Weitere Fundstellen: MMR 2009, 490.
Link zu dieser Entscheidung: http://www.telemedicus.info/urteile/744-Az.-10-C-22108.html

Thema: internethelfer, internetnachrichten, interneturteil, internetvideos | Kommentare (0) | Autor: admin

Tolle Aktion beim Discounter für Wenigtelefonierer oder Sparer….

Montag, 16. August 2010 14:31

Tolle Aktion beim Discounter für Eltern, Wenigtelefonierer oder Sparer….

Hallo,

ein Bekannter kam gerade rein und hat uns von einem tollen Angebot vom Discounter berichtet. Dachten uns evtl. interessiert es ja jemand. Man bekommt für eine bestimmte Zeit 2 SIM Karten zum Preis für 1. Also eine tolle Aktion von dem Discounter für Wenigtelefonierer oder Sparer. Herbert war ganz begeistert, hat sich das Angebot angelacht, sagte ist was tolles für seine Kids.

Vielleicht interessiert es ja jemanden. Einfach auf den Button klicken. Viel Spass und schönen Einkauf: – Eure Internethelfer 

Thema: Allgemein, internethelfer | Kommentare (0) | Autor: admin

Kostenloser mp3 Song zum download – soeben entdeckt vom internethelfer

Donnerstag, 12. August 2010 14:08

Kostenloser mp3 Song zum download – soeben entdeckt vom internethelfer:

Hallo an Alle – haben soeben einen kostenlosen mp3 – Download entdeckt, welchen wir echt gut finden. hört selber rein und wenn ihr wollt könnt ihr diesen auch hier downloaden. viel spass mit dem kostenlosen mp3 download. tschüss bis bald!

Hier könnt ihr den Song anhören:

Hier könnt Ihr das Video dazu ansehen:

Hier könnt Ihr den mp3 Song kostenlos downloaden:

http://bit.ly/cgVh66

Quelle: Bild Online

Thema: Gratis, internethelfer | Kommentare (2) | Autor: admin

HILFE -Twitter hat mein Konto gesperrt – was tun?

Mittwoch, 11. August 2010 15:13

Hallo und Guten Tag,

heute möchten wir uns einem spannenden Thema widmen und zwar aufgrund eines Hilferufes eines Lesers vom internethelfer. Wir erhielten eine Hilfe e-mail mit dem Inhalt: Hilfe! Internethelfer, Twitter hat meinen Account gesperrt. Was kann in nun tun?  Was soll ich nun tun?   

Nun, wir fanden das ist ein Thema welches bestimmt viele interessiert! Also zuerst muss man erstmal feststellen, warum hat Twitter das Konto dicht gemacht, bzw. eingefroren.

Folge internethelfer auf Twitter

Nun, die meisten Sperrungen resultieren aus einer Verletzung der unzähligen Twitter-Regeln.  Da diese auch ständig geändert werden und diese auch sehr streng in der Auslegung sind, kann man ruckzuck sich eine sperrung einfahren, wenn man nicht aufpasst.  Alle Benutzer sollten diese Regeln immer und immer lesen, damit diese auch gleich in Fleisch und Blut übergehen.

Allerdings werden Konten mit verdächtige Updates oder Links zu gefährlichen Webseiten auch gesperrt .  Des öfteren wurden solche Konten kompromittiert oder durch eine andere Webseite, die den Benutzernamen und Passwort des Kontoinhabers irgendwie erhalten hat, zugegriffen. Dies ist uns auch schon mal passiert, da wollte ein Hacker unser Twitterkonto kompromittieren. Ist ihm gottseidank nicht gelungen, aber die Folge war, dass man eben das Passwort änderte.

TIP: Dies sollten Sie von Zeit zu Zeit immer mal machen!

 

 Nun aber zu dem wichtigsten Argument und Frage: "Wie kann ich mein Konto wieder öffnen, bzw. aktivieren lassen"

Nun das ist nicht so schlimm, o.k etwas zeitaufwendig, aber es funktioniert, denn wenn Ihr Konto ungerechtfertigter Weise, also ohne Ihr Verschulden gesperrt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen.

  • Um eine Kontosperrung anzufechten, sollte erst eine Antrag auf der Supportseite eingereicht werden.
  • Sobald Twitter den Antrag erhalten hat, wird dem Einreicher-also ihnen- eine Bestätigungsnachricht mit weiteren Informationen per E-Mail gesandt.
  • Der Status einer Anfrage ist jederzeit auf der Supportseite einsehbar – auf der Supportseite gibt es eine Schaltfläche für "Bestehende Anfragen."


Und wenn Probleme mit dem Einreichen einer Anfrage auftauchen sollten können Sie auch eine E-Mail an das Twitter Support-Team schicken: suspended@twitter.com.

 So, dass ist alles zu diesem Thema, wir können nur sagen, es funktioniert und wir werden uns in kürze zu weiteren Problemen, bzgl. Twitter etc. hier wieder melden, denn wir haben aufgrund einer Umfrage gesehen, dass hier doch sehr viel im Argen ist.

Denn Twittern ist schön, aber nur richtig twittern macht Freude und das dauerhaft.

So tschüss für heute sagt internethelfer 

Thema: Twitter, internethelfer, internetnachrichten, social-media | Kommentare (0) | Autor: admin

Zum Internethelfer
>Die Geschenkscheune mit tollen Ideen

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